Der Notar

Aufgaben und Tätigkeiten von Notarinnen und Notaren haben viele Seiten: Einerseits repräsentieren sie den Staat. Sie sind Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen tritt auch die andere Seite hervor: Die Notarinnen und Notare bieten unabhängige und unparteiliche Vertragsgestaltung und Streitschlichtung.

Notarinnen und Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristinnen und Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz der unerfahrenen Person sorgen. Sie werden als Amtspersonen vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt.
 
Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind die Notarinnen und Notare wie Richterinnen und Richter sachlich und persönlich unabhängig. Sie sind allein dem Gesetz unterworfen.
 
Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Notarinnen und Notare steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden.
 
Der Notar Matthias Wandel deckt das Spektrum der notariellen Aufgabenbereiche umfassend ab, so u.a. die Notarielle Beratung sowie Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung von notariellen Urkunden:
 
  • in erbrechtlichen Angelegenheiten
    insb. Verfügungen von Todes wegen, Rücknahme von Verfügungen von Todes wegen aus der notariellen Verwahrung, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Erfüllung von Vermächtnissen, Übertragung eines Erbteils, Zuwendungs-, Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge, Beantragung eines Erbscheins, Hoffolgezeugnisses Testamentsvollstreckerzeugnisses, Ausschlagung einer Erbschaft, Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
     
  • in familienrechtlichen Angelegenheiten
    insb. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag, Partnerschaftsvertrag, Trennungsvereinbarung, Übertragungsvertrag, Antrag oder Einwilligung zur Adoption, Sorgerechtserklärungen, Vereinbarungen anlässlich einer künstlichen Befruchtung
     
  • in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten
    insb. Beurkundung von Tatsachen sowie Kommunikation mit den Registergerichten in Angelegenheiten, die juristische Personen, Personengesellschaften und Kaufleute betreffen.
     
  • in Angelegenheiten, die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnungs- und Teileigentum oder Höfe i.S.d. Höfeordnung betreffen
    insb. Kaufvertrag, Tauschvertrag, Übergabevertrag, Überlassungsvertrag, Übertragungsvertrag, Begründung von Erbbaurechten, Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
     
  • in Angelegenheiten, die die Erteilung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen betreffen.
      
  • in Angelegenheiten der Inseminationsverträge wohl homologe, als auch heterologe;

Darüber hinaus steht Ihnen der Notar Matthias Wandel ebenfalls zur Verfügung für notarielle Beratung, Vorbereitung sowie Abwicklung hinsichtlich:

  • der Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen sowie sonstiger Tatsachen und Vorgängen;
  • der Abnahme von Eiden und Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen;
  • der Fertigung einfacher Zeugnisse wie der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens; der Feststellung des Zeitpunkts zu dem eine Privaturkunde vorgelegt worden ist; der Bescheinigung über Eintragungen in öffentlichen Registern; der Beglaubigung von Abschriften, Abdrucken und Ablichtungen sowie der Fertigung einfacher elektronischer Zeugnisse
  • der sonstigen Verwahrung
Für weitergehende Informationen oder eine notarielle Beratung, treten Sie gerne jederzeit mit uns in Kontakt.