Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Wir vertreten Sie in nahezu allen Belangen rund um das allgemeine Zivilrecht, wie das Kauf- und das Vertragsrecht. Dabei kann es sowohl um die Beitreibung von Forderungen gehen, als auch um die Forderungsabwehr. Thematisch kann es sich um die verschiedensten Belange handeln. Insoweit gehören schuldrechtliche Problematiken zu unserem Tagwerk.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Belangen rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Inbegriffen ist hierbei selbstverständlich auch das Nachbarschaftsrecht.

Erfasst sind u.a. sämtliche Streitigkeiten rund um Mietverträge oder Zustände von Mieträumen. Damit einhergehend beschäftigen wir uns mit Kündigungen, Räumungen, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Mietminderungen und vielem mehr. 

Nicht nur unsere Fachanwaltschaft betreffend dem Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht zeichnet uns aus, sondern ebenso der Umstand, dass Frau Rechtsanwältin Dreyer seit über einer Dekade Vorsitzende des Haus-, Wohnung- und Grundeigentümervereins Bad Münder ist.

Verkehrsrecht 

Im Bereich des (Straßen-)Verkehrsrecht vertreten wir private und gewerbliche Mandanten in allen rechtlichen Fragen rund um das Kraftfahrzeug.

Schwerpunktmäßig setzen wir die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen gegen Versicherungen für Sie durch. 

In Bußgeldsachen vertreten wir unsere Mandaten u.a. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstößen, sowie Trunkenheitsfahrten. Ziel ist stets die Verfahrenseinstellung bzw. die Milderung unvermeidbarer Sanktionen, z.B. im Zusammenhang mit einem drohenden Fahrverbot.

Zum Bereich des Verkehrsrechts zählt auch die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten bzgl. Kauf oder Leasing von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen.

Wir vertreten und beraten auch im verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und im Falle der Anordnung einer MPU (sog. Idiotentest).

Die Bearbeitung des Rechtsgebiets Verkehrsrecht erfolgt dabei unter dem Label der entsprechenden Fachanwaltschaft.

Arbeitsrecht

Gleich, ob Sie Probleme als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer haben. Wir, mit einer Fachanwaltschaft im Arbeitsrecht, helfen Ihnen. Sie haben beispielsweise eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und möchten sich zur Wehr setzen? Sprechen Sie mit uns. Es lassen sich unzählige weitere Konstellationen denken, bei denen Sie unsere Hilfe benötigen könnten. Dabei gibt es Themen wie Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Lohn- und Gehaltsverhandlungen, Schadensersatzansprüche auf Seiten des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, Mitarbeiterbeteiligungsmodelle und vieles mehr. Auch der Bezug zum Insolvenzrecht ist in dem Bereich des Arbeitsrechts häufig gegeben.

Insolvenzverwaltung

Rechtsanwalt Matthias Wandel ist als Insolvenzverwalter, Treuhändler und Gutachter tätig.

Unser vordringliches Ziel gilt dabei dem Erhalt sowohl von wirtschaftlichen Werten, als auch von Arbeitsplätzen.

  • Insolvenzverwaltung
  • vorläufige Insolvenzverwaltung
  • Nachlassinsolvenzverwaltung
  • Treuhänder
  • Gutachter

Insolvenzrecht

Neben der Insolvenzverwaltung bieten wir eine umfassende insolvenzrechtliche Beratung und Vertretung sowohl für Gläubiger, als auch für Schuldner bzw. Unternehmen.

Unerwartete Ereignisse gehören zu unserem Alltagsgeschäft. Insbesondere wenn es „brennt“, ist zielorientiertes Handeln und Denken gefordert. Hierzu stehen wir Ihnen mit unserem interdisziplinär arbeitenden Team zur Seite und bieten Ihnen die erforderliche Unterstützung sowohl in rechtlicher, als auch betriebswirtschaftlicher Hinsicht.

  • Unternehmenssanierung
  • Beratung in Liquiditästkrisen
  • Betreuung der Geschäftsführung
  • Gläubigerberatung
  • Anfechtungsrecht
  • Forderungsanmeldungen
  • Insolvenzstrafrecht

Erbrecht

Im Erbrecht stehen wir Ihnen mit umfassender Vertretung und Beratung in allen erbrechtlichen Bereichen zur Seite.

Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend:

  • gesetzliche und gewillkürte Erbfolge (Testament bzw. Erbvertrag);
  • Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnisse;
  • Erbauseinandersetzungen;
  • erbvertragliche Regelungen mit güterrechtlichem Bezug wie z.B. in Eheverträgen;
  • erbrechtliche Gestaltung auch mit steuerrechtlichem Bezug durch die vorhandene interdisziplinäre Kompetenz;
  • gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen;
  • Fragen zum Pflichtteilsrecht und dem gesetzlichen Erbrecht;
  • Regelungen der Lebenspartnerschaft.

Sonstige

Wir vertreten Sie ebenfalls in nahezu allen anderen nicht ausdrücklich auflisteten Rechtsgebieten, insbesondere, aber nicht abschließend, in den Bereichen des Versicherungs-, Bau- oder Strafrechts. 
Kontaktieren Sie uns gern in rechtlichen Angelegenheiten aller Art.